Mitgliedschaft
Eine Mitgliedschaft ist zeitlich unbegrenzt und wird jährlich automatisch verlängert.
Wenden Sie sich hierfür per E-Mail an: support@workcontrol.ch
Im WORKCONTROL-Portal können Sie unter dem Reiter „Unternehmensdaten“ beim Punkt „Unternehmensgrösse“ die Unternehmensgrösse erhöhen.
Registrierung
Die Vorlagen befinden sich unter dem Reiter „Unternehmensdokumente“ auf Stufe Unternehmen und im Reiter „Mitarbeitende“ unter „Mitarbeiterdokumente“ auf Stufe Mitarbeitende.
Für punktuelle Warenlieferungen auf Baustellen ist keine Registrierung erforderlich. Wird die Ware vom Lieferanten vor Ort weiterverarbeitet (z.B. Montage), muss sich dieser vorgängig registrieren.
Der Name des Gesamtearbeitsvertrages (GAV) muss gemäss den Vorgaben vom SECO angegeben werden (s. Link).
Link: seco.admin.ch
Sie können eine Bestätigung der Ausgleichskasse hochladen, die Ihre Selbständigkeit bestätigt.
Alle Mitarbeitende eines GAV-unterstellten Unternehmens, sofern bei ISAB registriert, die jedoch keinem GAV unterstellt sind, müssen im ISAB-Portal erfasst und mutiert werden. Mitarbeitende eines nicht GAV-unterstellten und nicht bei ISAB registrierten Unternehmens sind ausschliesslich bei WORKCONTROL zu erfassen und zu mutieren.
NOGA Code 71 für Architektur- und Bauingenieurbüros
NOGA Code 78 für Personalverleiher
Verlangen Sie beim Migrationsamt eine entsprechende Bestätigung über den Bearbeitungsstatus und laden Sie diesen hoch.
Auf der Website der Eidgenössichen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS), s. Link.
Link: https://www.ekas.admin.ch/de/
Bitte prüfen Sie die Bildqualität. Damit der Mitarbeitende auf seinem persönlichen Badge identifizierbar ist, muss das Bild eine gute Qualität aufweisen.
Dieser Hinweis ist sichtbar, solange die Dokumente bei WORKCONTROL in Prüfung sind.
Jeder Mitarbeiter, der Zugang zur Baustelle haben soll, muss registriert werden.
Bitte prüfen Sie die „Freigabe zur Verifizierung“ an den Kundensupport im WORKCONTROL-Portal.
Temporäre Mitarbeitende können unter «Mitarbeiter» erfasst werden. Anstelle der Deklaration zur Einhaltung der minimalen Lohnbedingungen bitte den Einsatzvertrag im WORKCONTROL-Portal hochladen.
Nein, jedes Subunternehmen muss sich und seine Mitarbeitenden selber registrieren.
Die Registrierung auf der WORKCONTROL-Plattform ist Pflicht, um für das Erstunternehmen (GU/TU) arbeiten zu können. Diese Information befindet sich auch im Werkvertrag, den Sie mit dem Erstunternehmen unterzeichnet haben.
Sie haben die Unternehmensgrösse 0-5 Mitarbeitende gewählt und die maximale Anzahl erreicht. Um mehr Mitarbeitende zu registrieren, können Sie die Unternehmensgrösse erhöhen.
Melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail bei uns (support@workcontrol.ch). Wir kümmern uns um Ihr Anliegen.
Sie können den Fahrausweis hochladen.
Ist die Tochtergesellschaft im Handelsregister als eigenständiges Unternehmen eingetragen, muss es sich selber bei WORKCONTROL registrieren.
Auf der Jahresmitgliedschaftsrechnung oder im WORKCONTROL-Portal in der linken Spalte unterhalb der Kontaktangaben.
Badges
Badges werden per Post verschickt. Eine Abholung ist nicht möglich.
Nein, Sie können ihn vernichten und den Mitarbeitenden auf der WORKCONTROL-Plattform deaktivieren.
WORKCONTROL-Badges werden ausschliesslich an Firmen- oder Baustellenadressen geschickt.
Neue WORKCONTROL-Badges können Sie selbst direkt im Portal oder via E-Mail an support@workcontrol.ch bestellen.
Die Validierung der Mitarbeitenden der Nutzer sowie der Versand der WORKCONTROL-Badges erfolgt in der Regel innert 3 Arbeitstagen, sofern die notwendigen Dokumente korrekt und vollständig vorliegen.
Entsendung
Die Entsendung kann erst akzeptiert werden, wenn das Unternehmen und mindestens ein Mitarbeitender vollständig erfasst sind und von WORKCONTROL aktiviert wurden.
Nehmen Sie mit dem Erstunternehmen Kontakt auf. Die Arbeiten auf der Baustelle müssen vorgängig abgeschlossen sein.
Loggen Sie sich in das WORKCONTROL-Portal ein und bearbeiten Sie die Dokument-Pendenzen auf der Startseite.
Login-Portal
Die Untenehmensdaten eines GAV-unterstellten Unternehmens, sofern bei ISAB registriert, müssen im ISAB-Portal mutiert werden. Die Unternehmensdaten bei nicht GAV-unterstellten und nicht bei ISAB registrierten Unternehmen sind ausschliesslich bei WORKCONTROL zu mutieren. Bei Änderung des Firmennamens und der UID-Nr. senden Sie uns hierzu eine E-Mail an support@workcontrol.ch mit allen Angaben.
Datenbearbeitung
Schreibfehler werden von WORKCONTROL beim Validieren des Dokumentes gemäss hochgeladener Ausweiskopie angepasst.
Jede E-Mail-Adresse kann nur einmal verwendet werden. Ist Ihre E-Mail-Adresse bereits bei einem anderen Unternehmen (Tochtergesellschaft/Zweigniederlassung), das bei WORKCONTROL registriert ist, erfasst, kann sie kein zweites Mal hinterlegt werden.
Nein, Ergänzungen und Korrekturen von Hand sind nicht erlaubt.
Kontaktieren Sie unseren Kundensupport. Gemäss unseren AGB haben Sie die Möglichkeit, die Mitgliedschaft zum nächsten Fälligkeitsdatum der Rechnung anzupassen.
Die Untenehmensdaten eines GAV-unterstellten Unternehmens, sofern bei ISAB registriert, müssen im ISAB-Portal mutiert werden. Die Unternehmensdaten bei nicht GAV-unterstellten und nicht bei ISAB registrierten Unternehmen sind ausschliesslich bei WORKCONTROL zu mutieren.
Der Mitarbeitende muss vom Subunternehmen deaktiviert werden. Spätestens ein Jahr ab Deaktivierungsdatum werden die Daten durch WORKCONTROL im Portal definitiv gelöscht.
GAV
Nein, es muss eine Selbstdeklaration im WORKCONTROL-Portal hochgeladen werden. Die Vorlage hierzu befindet sich unter dem Reiter „Unternehmensdokumente“.
Die Dokumente müssen den Mindestlohn gemäss GAV enthalten. Die effektiven Löhne sind hierbei nicht relevant.
Rechnungstellung
Die Rechnung in PDF-Form findet sich im WORKCONTROL-Portal unter dem Reiter «Rechnungen».
Die Revalidierung ist eine kostenpflichtige Dienstleistung zur Prüfung von Mitarbeiter-Dokumenten. Pro Dokument werden CHF 10 verrechnet.
Kündigung
Senden Sie Ihren Kündigungsantrag auf den nächst möglichen Termin per E-Mail an support@workcontrol.ch oder per Post an WORKCONTROL Suisse AG, Chännelmattstrasse 9, 3186 Düdingen. Damit die Kündigung bestätigt werden kann, müssen die Entsendungen abgeschlossen und die Kündigung mindestens 3 Monate vor Erneuerung der Mitgliedschaft bei uns eingegangen sein.
Jährlich mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten ab Registrationsdatum. Voraussetzung ist, dass keine offenen Entsendungen vorliegen.
Die Kündigungsmodalitäten befinden sich in den AGB unter Ziff. 10.
Im Falle einer neuen Entsendung während der Kündigungsfrist, haben Sie die Möglichkeit, die Kündigung schriftlich zurückzuziehen.
Wenn Sie während der Kündigungsfrist neue Mitarbeitende erfasst oder neue Dokumente für Ihre Mitarbeitenden hochgeladen haben, werden Ihnen die erbrachten Dienstleistungen in Rechnung gestellt.
Eine Kündigung ist ausgeschlossen, sofern noch eine aktive Entsendung auf ein Projekt besteht. Eine Kündigung setzt in jedem Fall die schriftliche Bestätigung des beauftragenden Erstunternehmens voraus, dass die Entsendung abgeschlossen ist.
Sonstiges
Die Validierung der Dokumente erfolgt in der Regel innerhalb von drei Arbeitstagen, sofern die notwendigen Dokumente korrekt und vollständig vorliegen.