Mitgliedschaft
Eine Mitgliedschaft ist zeitlich unbegrenzt und wird jährlich automatisch verlängert.
Wenden Sie sich hierfür per E-Mail an: support@workcontrol.ch
Registrierung
Die Vorlagen befinden sich unter Downloads im Login-Portal.
Für punktuelle Warenlieferungen auf Baustellen ist keine Registrierung erforderlich. Wird die Ware vom Lieferanten vor Ort weiterverarbeitet (z.B. Montage), muss sich dieser vorgängig registrieren.
Der Name des Gesamtearbeitsvertrages (GAV) muss gemäss den Vorgaben vom SECO angegeben werden (s. Link).
Link: seco.admin.ch
Sie können eine Bestätigung der Ausgleichskasse hochladen, die Ihre Selbständigkeit bestätigt.
Legen Sie ein Bestätigungsschreiben bei, das bezeugt, dass der entsprechende Mitarbeiter keinem GAV unterstellt ist, inkl. Begründung. Aus dem Dokument muss hervorgehen, dass die minimalen Lohnbedingungen eingehalten werden. Lohn und Lohnklasse müssen in diesem Fall nicht angegeben werden (Ziff. 4).
Der Code wird vom Bundesamt für Statistik erstellt und übermittelt. Loggen Sie sich hierfür auf dem UID-Portal des Bundesamts für Statistik ein (s. Link). Dort können Sie das PDF mit Ihrem NOGA-Code generieren. Die Login-Daten für das UID-Portal erhalten Sie vom Bundesamt für Statistik.
Link: uid.admin.ch
Verlangen Sie beim Migrationsamt eine entsprechende Bestätigung über den Bearbeitungsstatus und laden Sie diesen hoch.
Auf der Website der Eidgenössichen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS), s. Link.
Link: ekas.admin.ch
In diesem Fall können Sie eine gültige Aufenthaltsbewilligung hochladen.
Die Dokumente müssen im Login-Portal hochgeladen werden. Das einzige Dokument, das per E-Mail und Post übermittelt werden kann, ist der Vertrag über die Auftragsdatenverarbeitung.
Bitte prüfen Sie die Bildqualität. Damit der Mitarbeiter auf seinem persönlichen Badge identifizierbar ist, muss das Bild eine gute Qualität aufweisen.
Dieser Hinweis ist sichtbar, solange die Dokumente bei WORKCONTROL in Prüfung sind.
Jeder Mitarbeiter, der Zugang zur Baustelle haben soll, muss registriert werden.
Solange kein Bild des Mitarbeiters hochgeladen ist, können die Dokumente nicht abschliessend geprüft werden.
Temporäre Mitarbeiter können unter «Mitarbeiter» erfasst werden. Anstelle der Deklaration zur Einhaltung der minimalen Lohnbedingungen bitte den Einsatzvertrag einreichen.
Nein, jedes Subunternehmen muss sich und seine Mitarbeiter selber registrieren.
Der Arbeitnehmer muss das gesamte Dokument (Lohnbedingungen) zur Kenntnis genommen haben, nicht nur die letzte Seite oder die Ziff. mit dem Mindestlohn.
Die Registrierung auf der WORKCONTROL-Plattform ist Pflicht, um für das Erstunternehmen (GU/TU) arbeiten zu können. Diese Information befindet sich auch im Werkvertrag, den Sie mit dem Erstunternehmen unterzeichnet haben.
Sie haben die Mitgliedschaft mit 1-5 Mitarbeitern gewählt und die maximale Anzahl erreicht. Um mehr Personen registrieren zu können, müssen Sie Ihre Mitgliedschaft erhöhen.
Die Dokumente sind bei WORKCONTROL in Prüfung.
Melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail bei uns (support@workcontrol.ch). Wir werden Ihnen die E-Mail erneut zustellen.
Sie können den Fahrausweis hochladen.
Ist die Tochtergesellschaft im Handelsregister als eigenständiges Unternehmen eingetragen, muss es sich selber bei WORKCONTROL registrieren.
Auf der Jahresmitgliedschaftsrechnung oder im Login-Portal in der linken Spalte unterhalb der Kontaktangaben.
Badges
Besucher-Badges werden von den Erstunternehmen verwaltet.
Badges werden nur per Post verschickt. Eine Abholung ist nicht möglich.
Nein, Sie können ihn vernichten und den Mitarbeiter auf der WORKCONTROL-Plattform deaktivieren.
Badges werden ausschliesslich an Firmen- oder Baustellenadressen geschickt.
Via E-Mail an support@workcontrol.ch
Normalerweise sind die Badges innerhalb von zwei Arbeitstagen bei Ihnen.
Entsendung
Die Entsendung kann erst akzeptiert werden, wenn das Unternehmen und mindestens ein Mitarbeiter vollständig erfasst sind und von uns aktiviert wurden.
Nehmen Sie mit dem Erstunternehmen Kontakt auf. Die Arbeiten auf der Baustelle müssen vorgängig abgeschlossen sein.
Loggen Sie sich ein und akzeptieren Sie im Register «Unternehmen» die Entsendung für das im gelben Balken erfasste Projekt.
Login-Portal
Begleichen Sie die noch offene Rechnung oder übermitteln Sie den Zahlungsbeleg an support@workcontrol.ch.
Fordern Sie unter support@workcontrol.ch eine Rechnungskopie der noch offenen Rechnung an oder übermitteln Sie ggf. den entsprechenden Zahlungsbeleg.
Diese werden von WORKCONTROL angepasst. Senden Sie uns hierzu eine E-Mail an support@workcontrol.ch mit allen Angaben.
In Ihrem Profil unter Kontakte mittels Klick auf «+ Kontakte» oben rechts.
Datenbearbeitung
Schreibfehler werden von uns beim Validieren des Dokumentes gemäss hochgeladener Ausweiskopie angepasst.
Jede E-Mail-Adresse kann nur einmal verwendet werden. Ist Ihre E-Mail-Adresse bereits bei einem anderen Unternehmen (Tochtergesellschaft/Zweigniederlassung), das bei WORKCONTROL registriert ist, erfasst, kann sie kein zweites Mal hinterlegt werden.
Nein, Ergänzungen und Korrekturen von Hand sind nicht erlaubt.
Kontaktieren Sie unseren Kundensupport. Gemäss unseren AGB haben Sie die Möglichkeit, die Mitgliedschaft zum nächsten Fälligkeitsdatum der Rechnung anzupassen.
Bitte laden Sie den neuen Handelsregisterauszug hoch. Die Daten werden anschliessend von uns angepasst.
Der Mitarbeiter muss vom Subunternehmen deaktiviert werden. Ein Jahr ab Deaktivierungsdatum werden die Daten durch uns im Portal definitiv gelöscht (s. AGB Art. 3.4)
GAV
Die Deklaration muss dennoch ausgefüllt werden, jedoch können Sie mittels Bestätigung begründen, warum Sie keinem GAV unterstellt sind.
Sofern die Bestätigung nicht älter ist als 12 Monate, können Sie diese anstelle der Deklaration zur Einhaltung der minimalen Arbeitsbedingungen hochladen.
Die Dokumente müssen den Mindestlohn gemäss GAV enthalten. Die effektiven Löhne sind hierbei nicht relevant.
Rechnungstellung
Sie haben möglicherweise mehrere Dokumente für Ihren Mitarbeiter hochgeladen. Im Portal können Sie dies unter «Dokumente» überprüfen.
Bitte fordern Sie unter support@workcontrol.ch eine Rechnungskopie an.
Die Revalidierung ist eine kostenpflichtige Dienstleistung zur Prüfung von Mitarbeiter-Dokumenten. Pro Dokument werden CHF 10 verrechnet.
Kündigung
Senden Sie Ihren Kündigungsantrag auf den nächst möglichen Termin per E-Mail an support@workcontrol.ch oder per Post an WORKCONTROL Suisse AG, Chännelmattstrasse 9, 3186 Düdingen. Damit die Kündigung bestätigt werden kann, müssen die Entsendungen abgeschlossen und die Kündigung mindestens 3 Monate vor Erneuerung der Mitgliedschaft bei uns eingegangen sein.
Jährlich mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten ab Registrationsdatum. Voraussetzung ist, dass keine offenen Entsendungen vorliegen.
In den AGB unter Ziff. 10
Im Falle einer neuen Entsendung erlischt Ihre Kündigung automatisch, Sie müssen nichts weiter tun.
Begleichen Sie Ihre Rechnung und senden Sie Ihren Kündigungsantrag erneut auf den nächst möglichen Termin per E-Mail an support@workcontrol.ch oder per Post an WORKCONTROL Suisse AG, Chännelmattstrasse 9, 3186 Düdingen.
Wenn Sie in der Zwischenzeit neue Mitarbeiter erfasst oder neue Dokumente für Ihre Mitarbeiter hochgeladen haben, ist Ihre Kündigung damit erloschen. Im Zweifelsfall senden Sie eine E-Mail an support@workcontrol.ch zur Klärung.
Solange eine Entsendung aktiv ist, haben Sie Zutritt zur Baustelle und benötigen den von WORKCONTROL ausgestellten Badge. Damit dieser funktioniert, muss Ihr Konto aktiv sein. Sobald Ihre Arbeiten auf der Baustelle abgeschlossen sind, bitten Sie das Erstunternehmen, das Enddatum der Entsendung für Ihre Firma im WORKCONTROL-Portal zu hinterlegen.
Sie können Ihren Kündigungsantrag auf den nächst möglichen Termin per E-Mail an support@workcontrol.ch oder per Post an WORKCONTROL Suisse AG, Chännelmattstrasse 9, 3186 Düdingen, einreichen.
Sonstiges
Die Einladung/Entsendung zu einem Projekt muss durch ein Erstunternehmen erfolgen.
Mitarbeiter werden automatisch zugewiesen.
Die Bearbeitungszeit beträgt 48 Stunden.
Verträge müssen per E-Mail an support@workcontrol.ch und per Post an WORKCONTROL Suisse AG, Chännelmattstrasse 9, 3186 Düdingen, gesendet werden. Sie werden nach Unterzeichnung von uns hochgeladen.